Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit. Wir haben Ihnen einige Dokumente zusammengestellt
Der Fiskus erkennt jetzt jährliche Spenden für "gemeinnützige" Zwecke, etwa für unsere Selbsthilfe, statt nur bis zu 5 Prozent nun bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte(Brutto abzüglich Werbungskosten), also um das Vierfache an.
Diese Spenden werden vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, die Ersparnis ergibt sich dann aus dem persönlichen Steuersatz, macht sich also für Großverdiener stärker bemerkbar als für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.
Ein weiteres Bonbon: Übersteigt die Summe der in einem Jahr geleisteten Spenden den maximal absetzbaren Betrag, so können die steuerlich nicht mehr berücksichtigten Beträge auf die folgenden Jahre übertragen werden, ohne zeitliche Begrenzung.
Wichtig: Waren bisher Spenden bis zu 100 € ohne eine Bestätigung des Empfängers absetzbar, so brauchen nunmehr Überweisungen bis zu 200 € nicht mehr extra bescheinigt zu werden. Es genügt ein Zahlungsbeleg der Bank mit Angaben zum Empfänger und dem Verwendungszweck.